AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH

§1 Geltung der Bedingungen

1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Kusch
Mietmöbel Hamburg GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen in ihrer
bei Vertragsschluss aktuellen Fassung. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen
Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH und dem Kunden
zur Auftragsausführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von dem Schriftformerfordernis kann
nur schriftlich abgewichen werden.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Auskünfte der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH auf Anfragen des Kunden, sowie die
Preisangaben im Internet und in der veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich.
2. Der Kunde kann unter Angabe des gewünschten Mietzeitraumes, sowie Art und Menge der
Mietsache, eine unverbindliche Anfrage an Kusch stellen. Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält der
Kunde eine unverbindliche, freibleibende Kostenkalkulation. Diese Kostenkalkulation stellt kein
Angebot im rechtlichen Sinne dar. Der Kunde kann der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH auf
Basis der Kostenkalkulation ein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages unterbreiten.
3. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme des vom Kunden gemäß Ziffer 2 abgegebenen Angebots
durch die Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH zustande.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH auf eventuelle
Besonderheiten des beabsichtigten Einsatzes der Mietmöbel hinzuweisen. Die Firma Kusch
Mietmöbel Hamburg GmbH schuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keine Prüfung und / oder
Beratung, ob die bestellten Mietmöbel für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet sind. Eine
derartige Prüfung und / oder Beratung findet ohne entsprechende gesonderte Beauftragung nicht statt.

§3 Preise und Kosten

1. Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung der Firma
Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH.
2. Sämtliche Preise sind sowohl als Netto-Preis ohne Umsatzsteuer und als Brutto-Preis inklusive der
jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben und veröffentlicht.
3. Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluss des Vertrages
gültigen Preisliste, als vereinbart. Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsräumen der
Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH aus, ist im Internet veröffentlicht und wird dem Kunden auf
Wunsch zugeschickt.
4. Sämtliche Preise gelten nur bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden ab/an Lager
innerhalb der angegebenen Mietzeiträume.
5. Vom Kunden gewünschte und ggf. auch bei Lieferung oder Abholung vor Ort bestellte zusätzliche
Leistungen, insbesondere Transporte und sonstige Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladetätigkeiten,
Einrichtungsarbeiten, Auf- und Abbauten etc.) der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH werden
zusätzlich berechnet. Sie sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie nicht in der
Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
6. Entgelte und Kosten für Dienstleistungen der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH gemäß
vorstehender Ziffer 5 werden nach Aufwand auf folgender Grundlage berechnet:
a. Für die Bereitstellung von Personal werden je angefangene 30 Minuten EURO 15,00 je Person
zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
b. Transporte mit eigenen Firmen-, sowie Fremdfahrzeugen werden individuell kalkuliert und in allen
Angeboten und Aufträgen, sofern vorab angefragt und in Auftrag gegeben, aufgeführt.
c. Anfallende Auslagen (für behördliche Genehmigungen, Fahrzeuganmietungen, Parkgebühren,
Fährentgelte, Liftkosten, Flugkosten, Übernachtungskosten und Spesen (bei größeren Entfernungen
etc.) sind vom Kunden zu tragen und werden von diesem erstattet. Sofern solche Auslagen EURO
50,00 übersteigen, bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Kunden.

§4 Zahlungsmodalitäten

1. Die Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen oder
Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu
verlangen.
2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung und die Anforderung der Mietsicherheit
mit der Auftragsbestätigung der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH. Rechnungen sind sofort
ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart
worden sind. Die Mietsicherheit ist drei Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung fällig.
3. Die Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu
verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind
(Zurückbehaltungsrecht). Etwa dadurch entstehende Mehrkosten der Firma Kusch Mietmöbel
Hamburg GmbH und durch die Verzögerung entstehende, sonstige Schäden und Mehrkosten gehen zu
Lasten des Kunden.
4. Nach Auftragsdurchführung erstellt die Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH die
Schlussrechnung unter Einbezug ihrer Dienstleistungen, eventueller Mehrkosten und der
Aufwendungen der Ersatzbeschaffung oder des Schadens-/Wertersatzes. Die Firma Kusch Mietmöbel
Hamburg GmbH ist berechtigt, eine Verrechnung der Schlussrechnung mit der Mietsicherheit
vorzunehmen. Die Schlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

§5 Mietbedingungen

1. Der Kunde hat der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH jede Beschädigung, Veränderungen,
Verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und nur ihrer gewöhnlichen
Zweckbestimmung entsprechend zu benutzen. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen und die
Anweisungen der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH einzuhalten. Im Zweifel, insbesondere bei
Einsatz im Freien und der Gefahr von Feuchtigkeit, hat er sich bei der Firma Kusch Mietmöbel
Hamburg GmbH über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten.
3. Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf
eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand zum Zeitpunkt der Anlieferung zu
bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die
Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.
4. Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde in allen Fällen von Beschädigung, Verlust,
Fehlmengen und sonstigen Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum
Vertragspreis zu leisten, eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reinigung und / oder Reparatur
erforderlich und möglich ist, trägt die Kosten der Kunde; anderenfalls erstattet er die Kosten der
Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten.
5. Die von der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH gemachten Angaben zu technischen Daten,
Form- oder Farbangaben sind Richtangaben und können abweichen. Abweichungen durch Gebrauch
oder bauliche Veränderungen der Hersteller in geringem Maß sind zu tolerieren.
6. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte
angeschlossen werden können, Versorgungs- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße zur
Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind.
7. Bei Lieferungen von verpackten Mietsachen auf geeigneten Transportgeräten, wie Möbelcorletten,
Rollwagen, Europaletten etc. der Firma Kusch und kundenseitig ausgeführten Auf- und Abbauten, ist
die Mietware nach Nutzung in gleicher Form, wie geliefert, zur Abholung bereit zu stellen. Die
Mietsachen werden vor Ort abgeholt und unter Vorbehalt der Kontrolle auf Schäden und Vollzähligkeit
in das Lager der Firma Kusch transportiert. Die Kontrolle in unserem Lager erfolgt auf Wunsch im
Beisein des Kunden. Mögliche Fehlmengen, oder Beschädigungen werden nach Feststellung in
Rechnung gestellt.
8. Der Kunde haftet der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH für alle Schäden, die daraus
resultieren, dass die Mietsache nicht, nicht vollständig, oder nicht in vertragsgemäßem Zustand
(insbesondere beschädigt oder übermäßig verschmutzt) zurückgeben wird.
9. Die Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen wie auch
zur Lieferung vergleichbarer Produkte ohne vorherige Ankündigung berechtigt, sofern dies dem
Kunden unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar ist.
10. Der Kunde ist während der Mietzeit verpflichtet, auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass alle
lebensmittelrechtlichen Bedingungen und sonstigen behördlichen Auflagen eingehalten werden. (Er
darf nur Geschirr und Besteck in hygienisch einwandfreiem Zustand herausgeben. Die Kontrolle
obliegt allein ihm.)

§6 Kündigungsmöglichkeiten

1. Kündigt der Kunde den Vertrag, ist er verpflichtet, der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH
den dadurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten:
a. Bei Kündigung bis 30 Tage vor Mietbeginn ist der Kunde verpflichtet, 20% der vereinbarten
Auftragssumme zu zahlen.
b. Bei Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn ist der Kunde verpflichtet, 50% der vereinbarten
Auftragssumme zu zahlen.
c. Bei Kündigung ab dem 13. Tag vor Mietbeginn ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte
Auftragssumme zu zahlen.
Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.
2. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH auch
berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Anmahnung oder Androhung zu kündigen. In diesem Fall ist
der Kunde zur Zahlung der, ggfs. anteiligen, Auftragssumme gemäß vorstehender Ziffer 1 verpflichtet.
Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.

§7 Liefer- und Leistungszeit

1. Die Mietsachen sind in der Zeit von Montag bis Freitag, von 09.00 bis 17.00 Uhr, im Lager der
Firma Kusch abzuholen bzw. zurück zu liefern. Die in den Auftragsbestätigungen von Kusch
genannten Mietzeiträume gelten vom Abholtag, ab 9.00 und am Rückliefertag, bis 17.00 Uhr. Bei
nicht fristgerechter Rücklieferung behält sich die Firma Kusch eine Nachberechnung für eine weitere
Mieteinheit, oder die Berechnung fremder, wegen nicht zur Verfügung stehender eigener Mietsachen,
vor.
2. Bei Anlieferung und Abholung durch die Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH an einer vom
Kunden genannten Lieferadresse bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH. Bei Vereinbarung einer
Uhrzeit versteht sich diese plus/minus zwei Stunden, sofern nicht eine feste Zeit ausdrücklich
vereinbart ist.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat die Firma Kusch Mietmöbel Hamburg
GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den
Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend
zu machen.
4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg
GmbH setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort
Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH
berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu
kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.

§ 8 Transportgefahr

1. Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport von der Firma Kusch Mietmöbel
Hamburg GmbH organisiert oder mit eigenen Mitarbeitern und eigenen Fahrzeugen ausgeführt wird.
Der Kunde hat den Transport auf eigene Kosten zu versichern.

§ 9 Gewährleistung, Haftung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit,
Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggfs. unverzüglich zu
rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
2. Bei Mängeln der Mietsache, die die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, kann die Firma
Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH nach ihrer Wahl die Sache reparieren lassen oder Ersatz stellen.
3. Die Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH haftet in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Kusch Mietmöbel
Hamburg GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ferner für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kusch Mietmöbel
Hamburg GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruhen sonstige
Schäden auf einfacher Fahrlässigkeit, ist die Haftung des Verkäufers bei Verletzung einer wesentlichen
Pflicht (Kardinalpflicht) auf den vertragstypischen Schaden beschränkt, der zum Zeitpunkt des
Abschlusses des jeweiligen Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar war und regelmäßig dem
Mietpreis der bestellten Ware entspricht.
Eine weitere Haftung, insbesondere für Schäden wegen unsachgemäßer Verwendung der Ware oder
für Schäden, die auf Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen; die Haftung aus
ProdHaftG sowie für Arglist und/oder Garantien ist unberührt.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche des Kunden gegen Organe
und/oder Mitarbeiter der Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH.
4. Verlangt der Kunde Reparaturarbeiten an einem anderen Ort als dem der vertraglich vereinbarten
Übergabe, hat er der Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH die dadurch entstehenden zusätzlichen
Kosten zu erstatten.
5. Der Kunde darf keine Änderungen an den Mietsachen vornehmen, Teile auswechseln oder die
Geräte auch nur in einer Weise öffnen, die zur gewöhnlichen Benutzung nicht üblich ist. Bei
Zuwiderhandlung haftet der Kunde für die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes.
6. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung der
Firma Kusch Mietmöbel Hamburg GmbH.

§ 9 Lieferung / Höhere Gewalt / Transport / Montagebeginn

Die Lieferfrist beginnt nicht vor endgültiger Klärung aller technischen Details und nicht vor Eingang der sonstigen vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, behördlichen Erlaubnisse und einer vereinbarten Anzahlung. Sie ist eingehalten, wenn dem Kunden bis zu Ihrem Ablauf die Mitteilung der Lieferbereitschaft zugegangen ist, es sei denn, dass sich die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen verzögert. Krieg, Aufruhr, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle können höherer Gewalt ( auch bei unseren Lieferanten) befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung; dies gilt auch, soweit diese Fälle die Durchführung des Geschäfts nachhaltig unwirtschaftlich machen. Beim Vorliegen dieser Fälle können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne daß der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Auf die genannten Leistungshindernisse können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden auf derartige Hindernisse unverzüglich hingewiesen haben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist auch der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand in unserem (bzw. unseres Lieferanten) Lager dem Transportunternehmen Übergeben worden ist; dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Verwenden eigene Transportmittel, so geht die Gefahr Auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand auf der Baustelle von dem Transportmittel abgeladen worden ist. Für den Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen muss der Kunde Sorge tragen. Höhere Gewalt durch starken Sturm bei Auf- bzw. Abbau: Ist bei Auf- bzw. Abbau starker Sturm ab mind. Windgeschwindigkeit 100km/h,  bei Pagoden und Giebelzelten, bei Schirmen und Faltzelten 40km/h (auch in Böen), bzw. vom Wetterdienst Sturmwarnungen herausgegeben, Ist die Firma Kusch Mietmöbel GmbH berechtigt den Auf- bzw. Abbau Wegen Gefahr durch herumfliegende Zeltteile sofort abzubrechen bzw. einzustellen. Und einen neuen Auf- bzw. Abbautermin mit dem Kunden / Auftraggeber zu vereinbaren Bzw. bei über eine längere Zeitspanne anhaltenden Sturms den Aufbau bzw. den kompletten Auftrag abzusagen ohne dass der Kunde / Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatzzahlungen hat! Sollten bei Pagoden und Giebelzelten die Windgeschwindigkeiten während der Standzeit beim Kunden, oder Veranstaltung über 100km/h, bei Schirmen und Faltzelten 40km/h (auch in Böen) erreichen, ist der Kunde verpflichtet den Betrieb im Zelt einzustellen und alle Seitenvorhänge selbst zu schließen. Bzw. bei Schirmen und Faltzelten den Abbau selbstständig durchzuführen.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die Firma Kusch Mietmöbel
Hamburg GmbH ist berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall sind beide Seiten
verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der
unwirksamen Bestimmung nach ihrem Regelungszweck möglichst nahe kommt.

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